Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Universität Wien ist bemüht, ihre Websites und digitalen Anwendungen im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website A Comprehensive Edition of Tocharian Manuscripts (CEToM) <https://cetom.univie.ac.at/>.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist [voraussichtlich] wegen der im Folgenden angeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web (WCAG 2.1) beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1.
Nicht barrierefreie Inhalte
Kriterien, deren Zutreffen unklar ist, sind mit Fragezeichen (?)
gekennzeichnet. Eine Unklarheit kann z.B. entstehen, wenn das Kriterium zu vage definiert ist oder das Feststellen nicht-verfügbare Hilfsmittel erfordert. Kriterien für die Stufe AAA werden ignoriert, da nur AA angestrebt ist.
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- § 1.1.1 Non-text Content (?): Bilder sind üblicherweise mit Hilfe der HTML-Attribute
title
und/oderalt
mit Alternativtext versehen. Es ist unklar, ob das Attributtitle
alleine ausreicht, um das Kriterium zu erreichen. - § 1.4.3 Contrast (Minimum) (?): Das grundsätzliche Layout (Design) weist einen möglicherweise zu geringen Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund auf.
- § 1.4.4 Resize Text: Zur Darstellung des Textes wird ein Darstellungsprogramm (Browser) benötigt; dies schließt auch das Vergrößern des Textes bis 200% ein.
- § 1.4.13 Content on Hover or Focus: Die Anzeige des Inhalts des HTML-Attributs
title
ist Sache des Browsers. Üblicherweise blenden Browser den Inhalt dieses Attributes als Tooltip ein, wenn der Cursor über dem entsprechenden Element steht, was diesem Kriterium widerspricht. Üblicherweise blenden Browser den Inhalt dieses Attributes aus, wenn der Cursor nicht mehr über dem entsprechenden Element steht, was diesem Kriterium widerspricht. Üblicherweise kann man den Cursor nicht über den Inhalt bewegen, da der Cursor dann nicht mehr über dem entsprechenden Element steht, was diesem Kriterium widerspricht. - § 3.1.2 Language of Parts: Nur die allgemeine Sprache (Englisch) und Rechtliches in Landessprache (Deutsch) ist eindeutig gekennzeichnet. Texte und einzelne Wörter anderer Sprachen sind zwar durch Formatierung u.ä. meist als nicht-metasprachlich erkennbar, jedoch hinsichtlich der spezifischen Sprache nur selten explizit gekennzeichnet.
- [unvollständig]
b) Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Ältere (vor September 2018 publizierte), nicht verwaltungsrelevante Dokumente sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen.
Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Universität Wien liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Dazu zählen:
- Plugin von Facebook auf der Seite https://cetom.univie.ac.at/ bzw. https://cetom.univie.ac.at/?home
- Plugin von Leaflet auf der Seite https://cetom.univie.ac.at/?map
- Texte, Bilder, PDFs und andere Daten von Kollaborationsprojekten und von Autoren, die keine Projektmitarbeiter sind, können technische Fehler und andere Barrieren enthalten, die von CEToM aus rechtlichen, technischen oder anderen Gründen nicht immer selbständig verändert werden können.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.08.2024 erstellt und zuletzt am 30.08.2024 aktualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 AA und EN 301549 3.2.1 am [unzutreffend]. Überprüft wurden folgende Seiten:
- [unzutreffend]
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder schwerer wiegende Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen –, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte senden Sie sämtliche Mitteilungen und Anregungen an wzg@univie.ac.at. Beschreiben Sie das Problem und führen Sie bitte die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
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Kontakt:
Universität Wien
Universitätsring 1, 1010 Wien
wzg@univie.ac.at
Tel: +43-1-4277-11010
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.